Die Fragen, die Geschäftsführungen, Facility Management und Security-Verantwortliche uns zuerst stellen – offen beantwortet, ohne Verkaufsdruck. Wenn Ihre Frage fehlt: Stellen Sie sie direkt ↗
Kurzantwort in einem Satz
Wir planen herstellerunabhängig die Sicherheit, die Ihr Objekt nachweisbar braucht – und koordinieren die Umsetzung über geprüfte SecuNET-Partner, bundesweit, mit klarer Zuständigkeit und dokumentierten Nachweisen.
Was kostet ein Sicherheitskonzept für ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung?
Es gibt keinen seriösen Pauschalpreis. Der Aufwand richtet sich nach Objektgröße, Zonenzahl, Vorfallhistorie und dem gewünschten Leistungsumfang – von einer reinen Risikoanalyse bis zur laufenden Koordination von Sicherheitsdiensten und Technik. Nach einer kostenfreien Ersteinschätzung und Objektprüfung erhalten Sie ein Angebot mit klarem Leistungsumfang. Vorsicht bei Anbietern, die ohne Objektbezug Preise nennen.
Dürfen Krankenhäuser videoüberwacht werden?
Ja, unter Bedingungen. In öffentlich zugänglichen und betrieblichen Bereichen (Eingänge, Flure, Notaufnahme, Parkflächen) ist Videoüberwachung zur Prävention und Verfolgung von Straftaten zulässig, wenn eine dokumentierte Interessenabwägung vorliegt, gekennzeichnet wird und Datenlöschfristen definiert sind. Patientenzimmer, Behandlungs- und Therapieräume, Umkleiden, Sanitärbereiche und Pausenräume dürfen nicht überwacht werden. Der Betriebsrat ist bei mitbestimmungspflichtiger Technik einzubinden (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Verdeckte Überwachung ist nach BAG-Rechtsprechung nur ultima ratio.
Ab wann gilt ein Krankenhaus als KRITIS?
Nach der BSI-Kritisverordnung zählen Krankenhäuser der Kategorie „Medizinische Versorgung“ ab 30.000 vollstationären Behandlungsfällen pro Jahr zu den kritischen Infrastrukturen. Betreiber müssen nach § 8a BSIG angemessene Schutzmaßnahmen umsetzen und alle zwei Jahre Nachweise erbringen. Mit dem 2026 in Kraft getretenen NIS-2-Umsetzungsgesetz und dem KRITIS-Dachgesetz erweitern sich die Pflichten auf weitere Einrichtungen. Wir planen die physische Resilienz – Schnittstellen zur IT-Sicherheit denken wir mit.
Was ist der Unterschied zwischen Alarmaufschaltung und Alarmverfolgung?
Alarmaufschaltung ist der technische Vorgang: Die Anlage meldet an eine geprüfte Leitstelle, die nach einem hinterlegten Maßnahmenplan entscheidet. Alarmverfolgung ist die physische Reaktion: ein Interventionsdienst fährt zum Objekt, prüft die Ursache und ergreift vereinbarte Maßnahmen – dokumentiert und mit klarer Eskalation zur Polizei. Beides zusammen, sauber geplant, ist der Kern einer wirksamen Alarmkette.
Wie schnell kann ein Interventionsdienst bei uns sein?
Eine seriöse Antwort hängt von Objektlage, Partnerkapazität und Verkehrszeiten ab – pauschale Versprechen wie „15 Minuten bundesweit“ prüfen wir kritisch. Genau deshalb wird die Alarmverfolgung objektbezogen geplant: Wir ermitteln reale Partner und realistische Zeitfenster und legen sie im Maßnahmenplan verbindlich fest, bevor eine Beauftragung erfolgt.
Sind die Sicherheitskräfte für Gewaltsituationen geschult?
Alle im SecuNET-Netzwerk eingebundenen Unternehmen weisen die Erlaubnis nach § 34a GewO nach, die eine Sachkundeprüfung einschließt. Für Hochrisikozonen wie Notaufnahmen und Psychiatrien fordern wir darüber hinaus Deeskalations- und Konflikttrainings sowie die dokumentierte Einarbeitung in klinische Abläufe. Das Qualifikationsprofil wird vor Beauftragung festgelegt und geprüft.
Wie lange dauert es, ein Sicherheitskonzept umzusetzen?
Eine Risikoanalyse inklusive Objektbegehung dauert je nach Größe wenige Tage bis zwei Wochen. Die Umsetzung hängt vom Leistungsumfang: Organisatorische Maßnahmen und Anpassungen an bestehende Technik starten schnell; neue Anlagen brauchen Planung, Angebot und Installation. Nach der Objektprüfung nennen wir Ihnen einen realistischen Zeitrahmen mit Meilensteinen.
Gilt das auch für kleine Einrichtungen wie Praxen oder Pflegeheime?
Ja – der Ansatz skaliert. Eine 40-Betten-Pflegeeinrichtung braucht kein Klinik-Vollkonzept, aber eine funktionierende Nachtkette, Weglaufvorsorge und gesicherte Medikamentenlagerung. Wir ordnen ein, was notwendig ist, und sagen auch, was überdimensioniert wäre.
Wer sieht die Videoaufzeichnungen und wie lange werden sie gespeichert?
Zugriffsberechtigung und Löschfristen werden im Konzept dokumentiert: Zugriff nur für definierte Rollen, Speicherfristen nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip (üblich sind 72 Stunden bis maximal 30 Tage ohne konkreten Anlass), Dokumentation der Zugriffe. Bei einem Vorfall werden relevante Sequenzen nach festgelegtem Verfahren gesichert – auch für die polizeiliche Verwendung.
Warum herstellerunabhängige Beratung?
Wer Anlagen verkauft, empfiehlt sein Portfolio; wer Dienstleistungsstunden verkauft, empfiehlt Personal. SecuConCept verkauft Konzeption und Koordination – die Empfehlung folgt allein dem dokumentierten Risiko des Objekts. Das ist in jeder Empfehlung nachlesbar und begründet.
Was passiert nach meiner Anfrage?
Vier Schritte: (1) Eingangsbestätigung und Prüfung, (2) Rückfragen zu Objekt und Aufgabe, (3) Objektbegehung bzw. Risikoanalyse vor Ort, (4) Konzept und verbindliches Angebot mit klarem Leistungsumfang. Bis dahin bleibt alles für Sie kostenfrei.
Wie werden SecuNET-Partner geprüft?
Bei der Aufnahme werden Tätigkeitsprofil, Haftpflichtnachweis, Erlaubnis nach § 34a GewO und Gewerbeanmeldung erfasst und geprüft; Zertifikate und anonymisierte Referenzen ergänzen das Profil. Die Zuweisung konkreter Projekte erfolgt projektbezogen – Kapazität, Region und Qualifikation müssen zur Aufgabe passen.
Stand: September 2026 · Antworten geben die Rechtslage und Normenlage des Veröffentlichungszeitpunkts wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.