Gesundheitswesen · Bedrohungslage

Bedrohungslage für Krankenhäuser und Einrichtungen des Gesundheitswesens

Sicherheit beginnt mit der Frage, welche Ereignisse die Versorgung, Mitarbeitende und Patienten Ihres Hauses gefährden können. Bundesweite Daten helfen bei der Einordnung; der Maßnahmenbedarf wird am konkreten Objekt ermittelt.

Welche Risiken sind für Krankenhäuser relevant?

Übergriffe, unbefugter Zutritt, Diebstahl, Sachbeschädigung und Versorgungsausfälle erfordern abgestimmte organisatorische, personelle und technische Maßnahmen. Entscheidend sind eigene Vorfälle, Risikozonen und die Fähigkeit, auf Alarme auch bei Störungen zu reagieren.

Übergriffe auf Mitarbeitende

In der DKG/DKI-Befragung von 2024 berichteten 73 % der befragten Krankenhäuser über eine mäßige oder deutliche Zunahme der Übergriffe in den vorangegangenen fünf Jahren. An der repräsentativen Blitzumfrage beteiligten sich bundesweit 250 Krankenhäuser. Die Kennzahl beschreibt diese Erhebung und ist keine individuelle Risikoprognose.

DKG, Mitteilung vom 17.04.2024 · DKI: Methode und Ergebnisse

Notaufnahme, Aufnahmebereiche, Psychiatrie und Nachtdienst sind bei der Objektanalyse gezielt zu betrachten. Meldewege, Deeskalationskompetenz, Personalalarmierung und ein abgestimmtes Hausrechtskonzept bilden die Grundlage.

Vandalismus, Diebstahl und unbefugter Zutritt

Außenflächen, Parkhäuser, Technikräume und Medikamentenlager besitzen unterschiedliche Schutzbedarfe. Eine Ereignisanalyse zeigt, wo Beleuchtung, Schließorganisation, Revierkontrollen, Zutrittskontrolle oder Videoüberwachung nach gesonderter Zulässigkeitsprüfung sinnvoll sind. Betäubungsmittel-Sicherung wird mit den zuständigen Apotheken- und BTM-Verantwortlichen abgestimmt.

Betriebsstörungen und die physischen Folgen von Cyberangriffen

Störungen können auch ohne Straftat entstehen: blockierte Rettungszufahrten, Fehlalarme oder ausgefallene Kommunikation beeinträchtigen Abläufe. Ransomware kann die Verfügbarkeit von IT-Systemen gefährden. Für die physische Sicherheit sind geschützte Technikräume, alternative Kommunikationswege und geübte Abläufe bei IT-Ausfall relevant.

BSI: Ransomware – Fakten und Abwehrstrategien

KRITIS und NIS-2: Betroffenheit getrennt prüfen

Die BSI-KritisV nennt für zugelassene Krankenhäuser 30.000 vollstationäre Fälle pro Jahr als Schwellenwert; Berechnung und zeitliche Zuordnung sind gesondert zu beachten. NIS-2-Betroffenheit ist zusätzlich nach Einrichtungskategorie und gesetzlichen Kriterien zu prüfen, auch unterhalb dieser Schwelle. Das NIS-2-Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025. § 39 BSIG sieht grundsätzlich einen Dreijahresrhythmus für Nachweise vor, mit Übergangsregeln und Ausnahmen. Das KRITIS-Dachgesetz betrifft die physische Resilienz und hat eigene Voraussetzungen und Fristen. SecuConCept unterstützt die physische Sicherheitskonzeption; spezialisierte IT-Sicherheit und rechtliche Einzelfallprüfung sind gesonderte Aufgaben.

Die Schwellenwertzuordnung nach BSI-KritisV berücksichtigt das zurückliegende Kalenderjahr und die dort geregelten Fristen. Für physische Resilienz nach KRITIS-Dachgesetz sind die aktuelle Betreiberbestimmung und die jeweiligen Pflichten gesondert zu prüfen.

Von der Bedrohung zum Maßnahmenplan

RisikoPrüfpunkt am ObjektMögliche Maßnahmen
ÜbergriffeAufnahme, Triage, NachtdienstDeeskalation, klare Meldewege, Alarmierung, geeignete Präsenz
Unbefugter ZutrittBesucherwege, OP, TechnikräumeZonenbildung, Schließorganisation, Zutrittskontrolle
Diebstahl und SachbeschädigungLager, Apotheke, AußenflächenBestandskontrolle, Revierdienste, Detektion und Alarmkette
VersorgungsausfallKommunikation und kritische TechnikRedundanz, Notfallabläufe und Übungen

Die Auswahl wird mit Schutzziel, Betriebsablauf, Zuständigkeiten und Budget abgestimmt. Sicherheitsmaßnahmen ersetzen keine medizinische, datenschutzrechtliche oder IT-fachliche Prüfung.

Verfügbarkeit für Ihr Objekt prüfen ↗ Vorgehen der Sicherheitskonzeption →

Verantwortlich: Torsten Bentlage, SecuConCept · Redaktioneller Stand: 14.10.2026. Rechts- und Statistikangaben sind allgemeine Einordnungen; die konkrete Betroffenheit und Eignung werden projektbezogen geprüft.

Häufige Fragen zu Bedrohungen im Gesundheitswesen

Kurze Antworten zu Planung, Leistungsumfang und Umsetzung. Die verlinkten Seiten erläutern die passenden Leistungen.

Welche Bedrohungen gibt es im Gesundheitswesen?

Mögliche Bedrohungen sind Übergriffe, unberechtigter Zutritt, Diebstahl und Störungen des Versorgungsbetriebs. Häufigkeit, Folgen und vorhandene Schutzmaßnahmen werden standortbezogen bewertet. Bedrohungen einordnen.

Warum kommt es zu Gewalt gegen Beschäftigte im Krankenhaus?

Belastung, Konflikte, Wartezeiten oder besondere Ausnahmesituationen können das Risiko erhöhen. Ursachen und Ereignismuster werden vor Ort erfasst, damit Maßnahmen zu den tatsächlichen Situationen passen. Schutz im Krankenhaus.

Wie schützt man Personal vor aggressiven Besuchern?

Klare Verhaltensregeln, geschulte Ansprechpartner, Rückzugsmöglichkeiten und erreichbare Unterstützung müssen zusammenspielen. Zuständigkeiten und Alarmwege werden vor dem Einsatz festgelegt. Schutzmaßnahmen planen.

Was hilft gegen unberechtigten Zutritt zu sensiblen Bereichen?

Berechtigungen, Besucherführung und geeignete Zutrittskontrollen reduzieren unkontrollierte Zugänge. Versorgung, Fluchtwege und notwendige Erreichbarkeit müssen dabei berücksichtigt bleiben. Zutrittsorganisation.

Welche Risiken entstehen nachts und an Wochenenden?

Geringere Besetzung und veränderte Zugänge können Unterstützung erschweren. Die Planung berücksichtigt Öffnungszeiten, Ereignislage, erreichbare Ansprechpartner und erforderliche Sicherheitspräsenz. Einsatzzeiten planen.

Wie werden Diebstähle in Gesundheitseinrichtungen verhindert?

Wertgegenstände, Medikamente und technische Ausstattung benötigen passende organisatorische und räumliche Schutzmaßnahmen. Sicherheitskräfte unterstützen nur innerhalb klar vereinbarter Aufgaben und Zugriffsrechte. Schutzgüter berücksichtigen.

Sind Kliniken besonders durch Cyberangriffe gefährdet?

Digitale Abhängigkeiten können den Versorgungsbetrieb beeinträchtigen. IT-Sicherheitsmaßnahmen und physischer Schutz benötigen abgestimmte Schnittstellen; ein Sicherheitsdienst übernimmt keine IT-Fachaufgaben allein durch seine Präsenz. Schnittstellen im Sicherheitskonzept.

Was gehört in eine Risikoanalyse für eine Einrichtung?

Ereignislage, Nutzung, Schutzgüter, Zugänge und mögliche Ausfallfolgen werden bewertet. Vorhandene Maßnahmen und verbleibende Risiken bilden die Grundlage für eine nachvollziehbare Priorisierung. Schutzbedarf erfassen.

Wie werden Übergriffe und Sicherheitsereignisse dokumentiert?

Ein vereinbarter Meldeprozess erfasst erforderliche Fakten, Maßnahmen und Zuständigkeiten. Personenbezogene Angaben werden zweckgebunden verarbeitet; Gesundheitsdaten gehören nicht in offene Meldungen. Datenschutz beachten.

Wann sollte eine Einrichtung ihr Schutzkonzept überprüfen?

Nach relevanten Ereignissen, Änderungen der Nutzung oder erkennbaren Schwachstellen. Zusätzlich werden regelmäßige Überprüfungen und die Verantwortung für notwendige Anpassungen vereinbart. Schutzkonzept prüfen lassen.